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Besonderheiten in Italien:

für den Beifahrer muss immer eine Vollmacht  * mitgeführt werden damit dieser in Italien das Fahrzeug fahren darf. Dabei ist es vollkommen egal ob eine Ehe oder Lebensgemeinschaft besteht. Ebenso gilt dies für Firmenfahrzeuge, hier muss für Fahrer und Beifahrer eine Vollmacht vorliegen. 

Ebenso ist es ratsam, eine Kopie des COC-Papiers ( Europäische Übereinstimmungserklärung ) des Fahrzeugs mitzuführen.

 

Für das restliche Europa empfehlen wir ebenfalls eine Vollmacht  * mitzuführen.

 

* Mit der Auftragsbestätigung für eine Touranmeldung versenden wir das Passwort für die Vollmachten.

 

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zur Zeit nicht relevant:

 Download Covid-Selbsterklärung für die Einreise nach Italien ( deutsch )

Download Covid-Selbsterklärung für die Einreise nach Italien ( italienisch )

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